Ruinöse Vertragsstrafen oder Warum man Unterlassungserklärungen nicht ungeprüft unterschreiben sollte

TV-Tipp: ARD-Ratgeber Recht am 23.10.2010 – Die genannte Sendung berichtet über den Fall einer alleinerziehenden Mutter, die 45.000 € Vertragsstrafe zahlen soll. Nach Abmahnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung vor 3 Jahren haben ihre Kinder offenbar gegen das Unterlassungsversprechen verstoßen. Wegen des erneuten Herunterladens bzw. öffentlichen Zugänglichmachens von 9 Musiktiteln soll die Mutter nun 45.000 € Vertragsstrafe bezahlen, berichtet die ARD vorab. Wir schließen daraus, dass sich die betroffene Mutter zur Zahlung einer Vertragsstrafe von etwa 5000 € pro Verstoß verpflichtet hat.

Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben!

Wir können nur davor warnen, ungeprüft strafbewehrte Unterlassungserklärungen zu unterschreiben, die Ihnen von Abmahn-Kanzleien zugesandt werden. Diese Kanzleien versuchen in der Regel, Sie durch sehr kurze Fristen zu unüberlegten Handlungen zu drängen. Auch werden häufig Gerichtsbeschlüsse beigelegt, so dass der Eindruck entstehen kann, alles sei bereits entscheiden. Eine Unterlassungserklärung gilt aber 30 Jahre lang. Häufig sind diese auch so weit gehend formuliert, dass Sie kaum überblicken können, was Sie noch dürfen oder zu unterlassen haben. Schnell ruiniert man sich durch eine Unterschrift in Panik, wie das o.g. Beispiel der alleinerziehenden Mutter zeigt.

Wir können für Sie die Rechtmäßigkeit einer jeden Abmahnung prüfen. Häufig ist es zumindest möglich, eine strafbewehrten Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten abzuändern. Wir stehen Ihnen dafür auch kurzfristig und bundesweit zur Verfügung.

Keine Panik!

Auch wenn Sie bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben haben und nunmehr von Ihnen die Zahlung einer Vertragsstrafe gefordert wird oder ein Mahnverfahren gegen Sie eingeleitet wurde, kämpfen wir für Sie. Häufig ist es möglich, einen Vergleich auszuhandeln oder die Forderung zu reduzieren.

Rufen Sie uns an – 040/411 67 62 – 5

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