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BGH: Fotoklau im Internet und werbliche Nutzung: 200€ Schadensersatz; 6.000€ Streitwert
Der BGH entschied, dass auch bei einer werblichen Nutzung von urheberrechtlich geschützten Bildern nur ein Schadensersatz von 200€ gewährt wird. Die Richter legten einen Gegenstandswert von 6.000€ zugrunde.
18. Januar 2019
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