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Erfolg gegen Pumpkin and Honey Bunny UG: Aufdruck „ALLET JUTe“ auf Stoffbeuteln ist keine Markenrechtsverletzung der Unionsmarke „ALLET JUTE“ – Urteil des LG Hamburg vom 12.12.2018; Volltext
Niederlage für die Pumpkin and Honey Bunny UG vor dem LG Hamburg. Die Marke „Allet Jute“ wird durch die Nennung auf Stoffbeuteln nicht verletzt. Es fehle bereits an einer markenmäßigen Verwendung, so die Richter.
8. Januar 2019 -
MICRO COTTON: Markenmäßige Verwendung oder nur beschreibende Angabe?
Der Bundesgerichtshof hatte sich mit Teilurteil vom 3.11.2016 (Az. I ZR 101/15 in GRUR 2017, 520) mit einer Entscheidung des OLG Hamburg auseinander gesetzt, in der es um die markenmäßige Benutzung von…
22. Juni 2017
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