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Domainrecht: fluege.de gegen flüge.de
Der Inhaber der Domain „fluege.de“ kann keine Ansprüche gegen den Inhaber der Domain „flüge.de“ geltend machen. Ersterer hatte versucht, gegen den fast gleichlautenden Gegner marken- und wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend zu machen. Unter…
16. Februar 2015
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