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  • digital-vaccination-record

    Corona: Abfrage des Arbeitgebers nach dem Impfstatus

    Zum 15.09.2021 wurde das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) geändert. Insbesondere wurde die Abfragemöglichkeit des Impfstatus neu gefasst. Danach wurden mehr Arbeitnehmer als bisher zur…

  • Impfspritze

    Corona: Impfprämien

    Neben den AHA-Regeln sind Impfungen im Kampf gegen das Coronavirus das wichtigste Instrument. Am 12. Mai wurde mit 1,35 Mio. verabreichten Impfdosen in Deutschland ein neuer Rekord aufgestellt. Noch ist die Impfbereitschaft im Verhältnis zu dem vorhandenen Impfstoff groß. In einer ARD – Deutschland Trend – Umfrage vom Mai 2021 gaben drei Viertel der Befragten an, zu einer Impfung gegen COVID-19 auf jeden Fall bereit oder bereits geimpft worden zu sein. Dies sah zu Beginn der Impfkampagne im Dezember 2020 noch ganz anders aus. Im November 2020 hatten nur 37 Prozent der Deutschen angegeben, sich auf jeden Fall impfen lassen zu wollen.

  • Covid-19-Test, Bild von Andreas Lischka auf Pixabay

    Corona-Tests in Betrieben

    Arbeitgeber sind verpflichtet ihren Arbeitnehmern die Möglichkeit anzubieten, mindestens einen Test auf eine Infektion mit dem Coronavirus pro Woche durchzuführen. Für Gruppen mit erhöhtem Infektionsrisiko sind zwei Testangebote pro Woche vorgeschrieben. Dies gilt für die Arbeitnehmer, die nicht im Homeoffice arbeiten.

  • Corona-Virus

    Corona: Dürfen Arbeitgeber die Nutzung einer Check-In-App vorschreiben?

    Die Nutzung der Corona-Warn-App ist für jeden Menschen freiwillig. Das heißt sowohl die Einrichtung der App auf einem Gerät als auch die Weitergabe der Warnung, die durch die App generiert wird, kann jede und jeder freiwillig entscheiden.

  • Corona-Virus

    Corona-Pandemie: Entschädigungsansprüche verlängert

    Die Corona-Krise führt zu großen organisatorischen Problemen in Familien. Kita- und Schulschließungen führen nach wie vor dazu, dass Eltern die Betreuung ihrer Kinder selbst organisieren müssen und deswegen ihrer Arbeit nicht oder nicht in vollem Umfang nachgehen können.
    Erwerbstätigen Personen, die wegen der Betreuung ihrer Kinder vorübergehend nicht arbeiten können und dadurch einen Verdienstausfall erleiden, können nun nicht mehr nur 6 Wochen, sondern bis zu 10 Wochen Entschädigung nach § 56 Abs. 1a Infektionsschutzgesetz erhalten. Alleinerziehende Erwerbstätige haben einen Anspruch auf bis zu 20 Wochen.

  • Corona-Virus

    Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats – trotz Corona

    Ein Logistik- und Versandunternehmen hat Anhand von Bildaufnahmen der Arbeitnehmer, die mittels einer Videokamera erstellt wurden, die Einhaltung der empfohlenen Sicherheitsabstände von mindestens zwei Metern im Rahmen der Corona-Pandemie kontrolliert. Der zuständige Betriebsrat ging im einstweiligen Verfügungsverfahren dagegen vor und hat die Arbeitgeberin erforlreich auf Unterlassung in Anspruch genommen (Arbeitsgericht Wesel, Beschluss vom 24.4.2020 – 2 BVGa 4/20).

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