Markenrecht & Recycling-Design: Aus alt mach´ neu!?

Achtung, öffnet in einem neuen Fenster.Im Rahmen einer Markensache wurde uns kürzlich die Frage gestellt, ob man es möglich sei, aus Labels bekannter Marken ein völlig neues Produkt zu machen.

Diese Frage stellt sich nicht zwangsläufig, denn wer aus einer Jeanshose eine Handtasche näht, oder weißes Meißner Porzellan neu bemalt, denkt sich erstmal nichts dabei. Will man solche „bearbeiteten“ Markenprodukte aber gewerblich anbieten, sollte man das Markenrecht im Auge behalten.

Bei Dawanda und ähnlichen Internet-Plattformen werden zumeist ausschließlich künstlerische Werke verkauft, die als „einzigartig“ bezeichnet werden. Dort gibt es sehr viele tolle Ideen und recycelte Produkte, ganz nach dem Motto „aus alt mach neu“ bzw. „einzigartig“.

Marke vs. Kreativität.

Doch was ist, wenn der Markeninhaber nicht damit einverstanden ist, dass sein Produkt gerade völlig umgestaltet wurde oder seine Marke auf einem Produkt angebracht wurde, dass nichts mehr mit seinem eigenen Ursprungs-Produkt zu tun hat?

Marken sind ein sehr wertvolles Gut eines Unternehmens. Der Markeninhaber hat das ausschließliche Recht, darüber zu bestimmen, was mit der Marke wie passiert. Nutzt jemand seine Marke ohne Einwilligung, kann er diese Person abmahnen lassen und verklagen. Es gibt aber Ausnahmen.

Um jemanden wegen Markenrechtsverletzung abmahnen zu können, muss derjenige die Marke in dem Umfang nutzen, indem die Marke Schutz genießt. Wenn jemand also einen nur für Lebensmittel geschützten Markennamen für Bürobedarf nutzt, begeht er möglicherweise keine Markenrechtsverletzung.

Was ist, wenn jemand eine Marke für ein ganz anderes Produkt nutzt, dass mit dem Markenprodukt nichts mehr zu tun hat, aber gerade daraus hergestellt wurde? Nehmen wir zB. die Jeanshose, die zu einer Tasche geworden ist. Dabei ist die Marke noch zu erkennen.

Markenrechtsverletzung durch Recycling.

Die Antwort liegt auf der Hand. Der Betrachter sieht das Label/die Marke und erkennt, dass es eine Jeanshose des Markeninhabers gewesen sein muss. Er könnte nun z. B. auf die Idee kommen, dass die Jeanstasche von dem Markeninhaber stammt, was aber objektiv nicht stimmt. So bezahlt der Käufer u. U. viel Geld, weil er die Marke so gerne hat. Dann wird der Markenname „ausgenutzt“, sog. Rufausbeutung. Oder er findet die Tasche bzw. deren Qualität schrecklich und ist enttäuscht, dann wurde die Marke verunglimpft, sog. Rufschädigung. Denkbar ist auch, dass der Markeninhaber schlicht nicht möchte, dass solche Produkte aus seinen Markenwaren hergestellt werden. So kann eine sog. „Verwässerung“ der Marke vorliegen, weil der Betrachter trotzdem denken könnte, dass die Tasche vom Markeninhaber so gebilligt wurde.

Der Markeninhaber muss eine solche Markenbenutzung nicht billigen. Daher kann er abmahnen, wenn das Produkt im geschäftlichen Verkehr benutzt wird. Das kann bereits ein Angebot bei Dawanda, Ebay o.ä. sein.

Noch Fragen?

Lassen Sie sich von einem Fachanwalt im Designrecht und Markenrecht beraten. Kosten für eine Abmahnung im Markenrecht und Designrecht können schnell im 4- bis 5stelligen €-Bereich landen. Eine Investition in eine Beratung kann Ihnen viel Ärger ersparen. Rechtsanwalt Lars Rieck ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. In dieses Spezialgebiet fallen auch das Markenrecht und das Designrecht, früher Geschmacksmusterrecht genannt.

Rufen Sie uns an, Tel. 040/41167625 oder senden Sie eine Email an info (at) ipcl-rieck.de Wir helfen gern!

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