Markenanmeldung selbst durchführen oder Anwalt beauftragen?

Auf den ersten Blick günstiger

Theoretisch kann jeder eine Markenanmeldung selbst vornehmen, auch ohne Anwalt. Warum dies aber nur auf den ersten Blick die günstigere Variante ist, werden wir nachstehend erläutern.

Die Kosten des Deutschen Patent- und Markenamtes für eine einfache Markenanmeldung betragen 290 €. Eine europäische Marke kann bereits ab einer Gebühr von 850 € angemeldet werden. 

Wird ein Anwalt beauftragt, die Markenanmeldung vorzunehmen, kommen im Regelfall noch Anwaltskosten von etwa 199 € für eine deutsche sowie 299 € für eine europäische Markenanmeldung hinzu. Wird zusätzlich eine Markenrecherche in Auftrag gegeben, die über Eintragungschancen, bereits bestehender Marken oder das Risiko möglicher Markenrechtsstreitigkeiten aufklärt, betragen die anwaltlichen Kosten 699 € (bzw. 799 € bei europäischen Marken).

Dass die Kosten ohne die Einschaltung eines Anwaltes aber schnell viel höher liegen können, wird dabei von den wenigsten bedacht.

Einen genauen Überblick über die Kosten einer Markenanmeldung finden Sie hier

Markenrecherche Markengutachten

Was kann schief gehen bei einer Markenanmeldung ohne Anwalt?

1. Waren und Dienstleistungen richtig wählen

Zunächst muss der Anmelder wissen, in welchen Waren- und Dienstleistungsklassen die Markenanmeldung vorgenommen werden soll. Einen Überblick darüber, können sich potentielle Markenanmelder auch ohne Anwalt verschaffen.

Welche Klassen es gibt, erklärt z.B. das Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) hier.

Hintergrund der Klassen ist, dass die Marke natürlich nur für solche Waren- und Dienstleistungen eingetragen werden sollte, für die sie letztlich stehen soll. Ein Schutz für alle möglichen Waren- und Dienstleistungen ist zwar möglich, erhöht aber das Risiko eines Markenstreits ganz erheblich. Wird die Marke zudem in den angemeldeten Klassen nicht benutzt, kann von anderen Markeninhabern die Löschung beantragt werden.

Entsprechend sollten die Waren- und Dienstleistungsklassen mit Bedacht gewählt werden. Aber auch innerhalb der jeweiligen Klassen sind die gewünschten Begrifflichkeiten sorgfältig auszuwählen. Soll die Marke z.B. ausschließlich für Unterwäsche stehen, sollte auch nur diese entsprechende Begrifflichkeit gewählt werden. Würde hier der allgemeine Begriff „Bekleidung“ gewählt, würde sich eine sehr große Angriffsfläche durch andere Unternehmen ergeben, die möglicherweise eine ähnliche Marke angemeldet haben. Auf der anderen Seite sollte dann der Begriff „Bekleidung“ dann gewählt werden, wenn geplant ist, die Marke zukünftig nicht nur für Unterwäsche zu nutzen. Würde hier eine zu enge Begrifflichkeit gewählt und anschließend eingetragen, wäre die Marke später nicht für andere Bekleidungsstücke geschützt.

Der Überblick des DPMA ist zwar hilfreich, allerdings sind dort nicht alle Bezeichnungen aufgeführt, die im Einzelfall benötigt werden oder die für die Markenanmeldung sinnvoll sind. Ein auf Markenanmeldungen spezialisierter Anwalt weiß aber durch jahrelange Praxis genau, welche Waren- und Dienstleistungsklassen für die Marke sinnvoll sind und welche Begriffe im Rahmen der Anmeldung gewählt werden sollten.

2. Markenstreitigkeiten vermeiden

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) prüft nur, ob die Marke überhaupt unterscheidungskräftig ist oder generell eine Ware oder Dienstleistung beschreibt (s.o.). Da das DPMA aber nicht prüft, ob es bereits andere ähnliche oder identische Marken gibt, kann es hier schnell zu einer Markenrechtsstreitigkeit kommen, wenn vorher keine umfassende Recherche betrieben wurde.

Welche Ansprüche im Rahmen eines Markenrechtsstreits geltend gemacht werden können, erfahren Sie hier.

Deshalb sollte hier vorher genau abgewogen werden, ob es aufgrund der Markeneintragung zu Problemen kommen kann. Denn selbst wenn ein Zeichen schon jahrelang genutzt wird, kann es sein, dass ein anderer ein ähnliches oder identisches Zeichen bereits als Marke angemeldet hat. Dann gilt das Prioritätsprinzip, d.h. derjenige, der die Marke zuerst angemeldet hat, kann diese auch nutzen. Vielmehr noch kann er Widerspruch gegen die Markenanmeldung einer ähnlichen oder identischen Marke einlegen oder auch deren Löschung beantragen.

Die einfache Suche nach identischen Marken reicht dabei als Vorbereitung grundsätzlich nicht aus. Bereits ähnliche Marken oder Firmennamen können dazu führen, dass es zu einer Markenrechtsstreitigkeit kommt, wenn eine Verwechslungsgefahr zwischen beiden Zeichen vorliegt. Die Abwägung, ob eine Verwechslungsgefahr bei einem ähnlichen Zeichen vorliegt, bedarf einer professionellen Einschätzung, die im Regelfall nur Markenanwälte mit ausreichender jahrelanger Erfahrung vornehmen können.

3. Unnötige Kosten vermeiden

Unnötigen Kosten sind im Zweifel zunächst die Anmeldegebühren, wenn die Markeneintragung versagt wird. Ist das Markenamt der Auffassung, dass die angemeldete Marke von vornherein nicht unterscheidungskräftig ist oder nur generell eine Ware oder Dienstleistung beschreibt, wird die Eintragung versagt. Die gezahlten Anmeldegebühren werden in diesem Falle nicht zurückerstattet.

Noch höher ist aber das Kostenrisiko bei einer Markenstreitigkeit. Die Gegenstandswerte in derartigen Markensachen beginnen (!) im Regelfall bei 50.000 €. Ein solches Risiko wird aber billigend in Kauf genommen, wenn die Marke einfach ohne jegliche Recherche oder Beratung durch einen Anwalt angemeldet wird.

Fazit

Auf den ersten Blick erscheint es natürlich so, dass eine Markenanmeldung ohne die Konsultation eines spezialisierten Anwaltes günstiger ist. Diese Sichtweise kann sich aber bereits in der Anmeldephase der Marke rächen. Ist das Markenamt der Ansicht, dass das Zeichen bereits nicht schutzfähig ist, wurden die Anmeldegebühren umsonst gezahlt.

Zudem nimmt ein fachkundiger Anwalt nicht nur die Anmeldung vor, sondern berät ausführlich darüber, ob, wie, in welchen Waren- und Dienstleistungsklassen und mit welchen Begrifflichkeiten die Marke angemeldet werden sollte. Kommt dieser zu der Einschätzung, dass die Marke mit den gewünschten Merkmalen nicht eintragungsfähig ist oder eine Markenrechtsstreitigkeit auslösen könnte, kann der Anwalt Alternativvorschläge machen oder verschiedene Parameter verändern um die Markeneintragung noch zu retten.

Der größte Vorteil der Markenanmeldung mit Hilfe eines fachkundigen Rechtsanwalts stellt aber sicherlich die Gewissheit dar, dass im Regelfall eine kostenintensive markenrechtliche Streitigkeit vermieden oder deren Risiko vorher abgeschätzt werden kann.

Lassen Sie sich daher vor einer Markenanmeldung durch einen spezialisierten Anwalt beraten. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an.  und profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung bei Markenanmeldungen. 

Denn auch im Markenrecht gilt – wie in so vielen Lebensbereichen – „Vorsorge ist besser als Nachsorge“.

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Weitere Fragen rund um Markenanmeldung, Markenrecherche und Markengutachten erklären wir Ihnen in unserem großen FAQ.  

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