Petra Heide reloaded

Wieder vertreten wir einen Mandanten, der eine Abmahnung von Petra Heide bekommen hat. Auch diesem wurde ein Verstoß gegen das Urheberrecht vorgeworfen. Unserem Mandanten wird vorgeworfen ein Produktfoto ohne eingeholte Lizenz für ein Angebot auf eBay benutzt zu haben. Urheberin dieses Produktfotos sei die Abmahnerin Petra Heide persönlich. Die Nutzung sei rechtswidrig, weil diese ohne Genehmigung erfolgte.

Was wird gefordert?

Wegen der Foto-Nutzung fordert Petra Heide von unserem Mandanten die Beseitigung des Verstoßes, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Schadensersatz in Höhe von 233,65,- €. Diese Forderung setzt sich laut Petra Heide wie folgt zusammen:

  1. Zahlung Schadenersatz in Form fiktiver Lizenzkosten = 90,00,- €
  2. Zahlung Zuschlag 100% wg. nicht benanntem Urheber = 90,00,- €
  3. Zahlung Zuschlag 50 % für Verwendung bei Ebay = 45,00,- €
  4. Auslage = 8,65,- €

Wieder unwirksam.

Dem Abmahn-Schreiben war auch der Entwurf einer vorgefertigten Unterlassungserklärung beigefügt. Nach eingehender rechtlicher Prüfung mussten wir allerdings feststellen, dass diese erneut unwirksam war und gegen § 97a UrhG verstieß. Wir haben die Abmahnung deshalb zurückgewiesen. Außerdem forderten wir Petra Heide auf, die unserem Mandanten entstandenen Kosten zu ersetzen. Gemäß § 97a Abs. 4 S. 1 UrhG durfte dieser die Kosten für unsere Beauftragung aufgrund der unwirksamen Abmahnung geltend machen.

Unsere Einschätzung:

Wir raten davon ab Unterlassungserklärungen von Petra Heide oder anderen Abmahnern ohne fachanwaltliche Prüfung zu unterzeichnen. Im Zweifelsfall verpflichten Sie sich zu viel weitreichenderen Unterlassungspflichten, als überhaupt von Ihnen gefordert werden dürfen. Erfahrene Spezialisten wie wir können Ihnen, eine auf ihren Fall maßgeschneiderte Unterlassungserklärung formulieren, selbst wenn der Vorwurf dem Grunde nach richtig sein sollte.

Was tun?

Wenden Sie sich an Spezialisten wie uns, wenn auch Sie eine Abmahnung von Petra Heide oder wegen einer anderen Sache bekommen haben. Wir unterziehen den Sachverhalt einer ausführlichen Einzelfallprüfung und beraten Sie kompetent und zuverlässig. Gleich anrufen! Tel. 040/ 41 16 76 25

Wenn Sie von uns eine Ersteinschätzung erhalten möchten, übersenden Sie uns bitte Ihre gesamte Abmahnung mit allen Seiten am besten per Fax (040/41 16 76 26) oder E-Mail info[at]ipcl-rieck.de. Durch die Übersendung Ihrer Abmahnung kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande! Wir melden uns dann baldmöglichst bei Ihnen und teilen Ihnen mit, was wir für Sie tun können und was dieser Service Sie kosten wird.

Sollte auch Ihre Abmahnung unwirksam sein, können wir diese zurückzuweisen und die Ihnen entstandenen Kosten bei der Gegenseite einfordern.

IPCL Rieck & Partner Rechtsanwälte.

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