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Äußerungsrecht: Anonyme 1-Sterne Bewertung bei Google im Regelfall hinzunehmen
Eine „Ein-Sterne-Bewertung“ ohne aussagekräftigen Begleittext bei „Google Maps“ enthält laut eines Urteils des OLG Nürnberg vom 17.7.2019 (Az. 3 W 1470/19) die implizite Tatsachenbehauptung, dass der Bewerter in irgendeiner Form mit dem Leistungsangebot des Bewerteten in Kontakt gekommen ist und dieses als unzureichend empfunden hat.“
Kann nicht nachgewiesen werden, dass der Bewertungsersteller gar nicht Kunde des Unternehmens war, kann im Regelfall nicht gegen die (anonyme) „Ein-Sterne-Bewertungen“ vorgegangen werden.
1. November 2019 -
Ärzteportal Jameda muss gegen den Willen einer Ärztin veröffentlichtes Profil löschen
BGH zur Speicherung und Übermittlung personenbezogener Daten im Rahmen eines Arztsuche- und Arztbewertungsportals im Internet (BGH, Urteil vom 20.02.2018, VI ZR 30/17) Der BGH hatte darüber zu entscheiden, ob die Aufnahme personenbezogener Daten…
2. März 2018
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