Weitere laden…
  • digital-vaccination-record

    Corona: Abfrage des Arbeitgebers nach dem Impfstatus

    Zum 15.09.2021 wurde das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) geändert. Insbesondere wurde die Abfragemöglichkeit des Impfstatus neu gefasst. Danach wurden mehr Arbeitnehmer als bisher zur…

  • Impfspritze

    Corona: Impfprämien

    Neben den AHA-Regeln sind Impfungen im Kampf gegen das Coronavirus das wichtigste Instrument. Am 12. Mai wurde mit 1,35 Mio. verabreichten Impfdosen in Deutschland ein neuer Rekord aufgestellt. Noch ist die Impfbereitschaft im Verhältnis zu dem vorhandenen Impfstoff groß. In einer ARD – Deutschland Trend – Umfrage vom Mai 2021 gaben drei Viertel der Befragten an, zu einer Impfung gegen COVID-19 auf jeden Fall bereit oder bereits geimpft worden zu sein. Dies sah zu Beginn der Impfkampagne im Dezember 2020 noch ganz anders aus. Im November 2020 hatten nur 37 Prozent der Deutschen angegeben, sich auf jeden Fall impfen lassen zu wollen.

  • Covid-19-Test, Bild von Andreas Lischka auf Pixabay

    Corona-Tests in Betrieben

    Arbeitgeber sind verpflichtet ihren Arbeitnehmern die Möglichkeit anzubieten, mindestens einen Test auf eine Infektion mit dem Coronavirus pro Woche durchzuführen. Für Gruppen mit erhöhtem Infektionsrisiko sind zwei Testangebote pro Woche vorgeschrieben. Dies gilt für die Arbeitnehmer, die nicht im Homeoffice arbeiten.

  • Corona-Virus

    Corona: Dürfen Arbeitgeber die Nutzung einer Check-In-App vorschreiben?

    Die Nutzung der Corona-Warn-App ist für jeden Menschen freiwillig. Das heißt sowohl die Einrichtung der App auf einem Gerät als auch die Weitergabe der Warnung, die durch die App generiert wird, kann jede und jeder freiwillig entscheiden.

  • Redezeitbegrenzungen in Vereinen

    Das grenzenlose Mitteilungs- und Diskussionsbedürfnis von – manchmal auch nur einzelnen -Vereinsmitgliedern ist dazu geeignet, jede Mitgliederversammlung in die Länge zu ziehen und ihre Abläufe empfindlich zu stören. In Versammlungen wird daher…

  • Bild: JosvdV/Pixabay

    Kein pauschales Kopftuchverbot in Schulen

    Ein pauschales Kopftuchverbot in Schulen stellt eine rechtswidrige Benachteiligung wegen der Religion dar, so entschied das Bundesarbeitsgericht am 27.08.2020.

    In Berlin bewarb sich eine Diplom-Informatikerin, die sich als gläubige Muslima bezeichnete und als Ausdruck ihrer Glaubensüberzeugung ein Kopftuch trage, im Rahmen eines Quereinstiegs mit berufsbegleitendem Referendariat für eine Beschäftigung als Lehrerin in den Fächern Informatik und Mathematik in der Integrierten Sekundarschule (ISS), dem Gymnasium oder der Beruflichen Schule. Das Land Berin lud sie zu einem Bewerbungsgespräch ein. Im Anschluss an dieses Gespräch, bei dem sie ein Kopftuch trug, sprach sie ein Mitarbeiter der Zentralen Bewerbungsstelle auf die Rechtslage nach dem sog. Berliner Neutralitätsgesetz an.

Rieck & Partner Rechtsanwälte hat 4,92 von 5 Sternen 677 Bewertungen auf ProvenExpert.com