Tarantino lässt grüßen: Pumpkin and Honey Bunny UG

T-Shirts mit den unterschiedlichsten Aufdrucken sind im Trend. Unzählige T-Shirt–Shops lassen sich im Internet finden. Zahlreiche Bilder, Wörter und Zeichen werden als Motiv angeboten. Lässt sich trotz der Vielzahl an Designs nichts finden, kann man sogar sein eigenes Design hochladen.

Die angebotenen Designs werden von Designern hergestellt, die bei jedem Verkauf eines T-Shirts eine kleine Provision erhalten. Das Problem: Oft sind die Rechte unklar. Schnell will man einen tollen Spruch oder ein lustiges Bild verwenden und gerät noch schneller in die Abmahnfalle.

Meissner und Meissner Rechtsanwälte beispielsweise mahnen für die Pumpkin and Honey Bunny UG aus Berlin ab. Diese haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft soll sich nach Darstellung von Meissner und Meissner durch die Marken „Hauptstadtrocker“ und „GroßstadtAdel“ einen Namen gemacht haben.

Ist das nicht aus „Pulp Fiction“?

Insbesondere aber hat die Pumpkin and Honey Bunny UG mehrere bereits bekannte Begriffe aufgegriffen und diese als Marke für bestimmte Warenklassen angemeldet. Damit will Pumpkin and Honey Bunny UG sicherstellen, dass kein anderer diese Marken z. B. auf dem T- Shirt trägt. Unter anderem handelt es sich dabei um die Begriffe „Shopaholic“ und „Veni Vidi Vodka“ – eingetragene Marken der Pumpkin and Honey Bunny UG.

Besonders originell sind diese Abmahnungen, wenn man bedenkt, dass die Firma der Abmahner ganz offensichtlich auf zwei Charakteren aus dem Film „Pulp Fiction“ des Regisseurs Quentin Tarantino basiert. Was der wohl dazu sagen würde?

Was wird vorgeworfen?

Meissner und Meissner Rechtsanwälte mahnen für die Pumpkin and Honey Bunny UG Designer ab, die z. B. für www.spreadshirt.de T–Shirt-Designs entwerfen. Auch Inhaber von T-Shirt–Shops werden abgemahnt. Diese verletzten die Markenrechte der Pumpkin and Honey Bunny UG durch den Aufdruck z. B. der o. g. Marken auf den T- Shirts, so Meissner und Meissner. Pumpkin and Honey Bunny UG verlangt deshalb von den Abgemahnten Unterlassung, Beseitigung und Auskunft, um die Höhe der Schadensersatzforderung zu ermitteln.

Unser Ratschlag:

Wenn Sie eine Abmahnung von Meissner und Meissner erhalten, sollten Sie in jedem Fall schnell reagieren. Die Kanzlei zögert nicht, Sie vor Gericht zu zerren. Sofern keine Reaktion erfolgt, oder die Abmahnung mit Begründungen zurückgewiesen werden, die die Gegenseite nicht akzeptiert, erfolgt zeitnah der Antrag auf eine einstweilige Verfügung. Der Clou an der Sache: Eine solche Abmahnung von Meissner und Meissner kostet bei Übergang in ein gerichtliches Verfahren schnell das Doppelte der üblichen Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Der Fachanwalt mit Hilfebedarf.

Denn der die Abmahnung bearbeitende Anwalt kann dies offenbar nicht alleine und lässt daher für gewöhnlich einen Patentanwalt mitwirken, der für sein angeblich erforderliches Tätigwerden noch einmal die gleiche Gebühr verlangen kann, wie der Anwalt selbst. Dass dieser Anwalt selbst Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz ist, zu dessen Spezialgebieten das Markenrecht gehört…ein Schelm, der Böses dabei denkt. Die Kosten für die einstweilige Verfügung belaufen sich dann schnell auf einige tausend Euro, ohne dass eine endgültige Klärung enthalten ist, die zu weiteren Kosten in ähnlicher Höhe führen kann.

Lassen Sie sich beraten, bevor es teuer wird.

  • Abmahnung nie ignorieren!
  • keinen Kontakt zu Meissner und Meissner aufnehmen!
  • Fachanwalt kontaktieren!

Natürlich können Sie die Abmahnung auch selbst bearbeiten. Jeder kann eine Unterlassungserklärung modifizieren. Denken Sie aber daran, dass eine solche Erklärung lebenslang binden kann. Es ist leicht möglich, sich mit einer falsch formulierten Unterlassungserklärung zu ruinieren. Außerdem hat ein Fachanwalt die Erfahrung aus vielen vergleichbaren Fall-Bearbeitungen. Er weiß die Situation einzuschätzen, z.B. ob ein Vergleich geschlossen werden soll. Wissen Sie, ob Sie nicht zu viel bezahlen?

Wir sind für Sie da!

Sollten Sie eine solche oder ähnliche Abmahnung erhalten haben, so stehen wir Ihnen gerne und unverzüglich zur Verfügung. Bitte übersenden Sie uns die vollständige Abmahnung mit allen Anlagen und Ihren Kontaktdaten. In einer kostenlosen Ersteinschätzung prüfen wir für Sie die Chancen und Risiken der Abwehr der Abmahnung oder eines möglichen Vergleiches. Wir teilen Ihnen auch sofort mit, was unsere Dienste Sie kosten.

Rufen Sie jetzt an! Tel. 040/4116762-5

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