Shootout – Keine Gnade von Waldorf Frommer

Die Münchener Abmahnung-Kanzlei Waldorf Frommer mahnt weiterhin für die ebenfalls in München ansässige Constantin Film Verleih GmbH ab. Dem Empfänger einer uns vorliegenden Abmahnung wird vorgeworfen, den Film „Shootout – Keine Gnade“ per Internet-Tauschbörse weltweit öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Worum geht‘s?

„Shootout – Keine Gnade“ ist ein Film mit Sylvester Stallone als Hauptdarsteller, der Anfang 2013 in die Kinos kam. Sylvester Stallone spielt einen Auftragskiller, der sich mit einem jungen Polizisten verbündet, um den Mörder seines Partners zu finden.

Was wird gefordert?

Waldorf Frommer fordert für die Constantin Film Verleih GmbH von dem Abgemahnten neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung Schadenersatz i.H.v. 1200 Euro und Ersatz der Rechtsanwaltskosten i.H.v. 281,30 Euro, mithin eine Gesamtsumme von 1481,30 Euro. Die Summe ist hier besonders hoch, da in der Abmahnung noch ein weiterer Film enthalten ist, dessen öffentliche Zugänglichmachung dem Abgemahnten ebenfalls vorgeworfen wird.

Ist das rechtmäßig?

Es kommt es darauf an. Es kommt insbesondere darauf an, ob der Abgermahnte den Verstoß selbst begangen hat, wie es Waldorf Frommer annehmen. Dann kann die Forderung der Rechtsanwaltskosten gerechtfertigt sein. Ob auch tatsächlich ein Schaden i.H.v. ausgerechnet 1200 Euro entstanden ist, ist u. U. gerichtlich zu klären. Hat der Abgemahnte die Tat aber nachweislich nicht begangen, so muss geprüft werden, ob andere Familienmitglieder, Untermieter oder andere Nutzer des Internetanschlusses in Frage kommen. Auch kann in ein WLAN eingebrochen worden sein. Je nach Situation ist dann zu entscheiden. So kann es durchaus sein, dass weder eine Unterlassungserklärung abgegeben, noch Geld gezahlt werden muss.

Was muss ich tun?

  • Abmahnung nicht ignorieren!
  • keinen Kontakt zu Waldorf Frommer aufnehmen!
  • Fachanwalt kontaktieren!

Natürlich kann man Abmahnungen auch selbst bearbeiten.Bei der Frage, ob und wie eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss, bedarf es jedoch Spezialwissens. Jeder kann eine Unterlassungserklärung modifizieren. Es ist jedoch daran zu denken, dass eine Unterlassungserklärung lebenslang binden kann. So ist es ohne weiteres möglich, sich mit einer falsch formulierten Unterlassungserklärung zu ruinieren. Außerdem hat ein Fachanwalt die Erfahrung aus vielen vergleichbaren Fall-Bearbeitungen. Er weiß die Situation besser einzuschätzen, z.B. wenn ein Vergleich geschlossen werden soll. Wissen Sie, ob Sie nicht zu viel bezahlen?

Wir sind für Sie da!

Sollten Sie eine solche oder ähnliche Abmahnung erhalten haben, so stehen wir Ihnen gerne und unverzüglich zur Verfügung. Bitte übersenden Sie uns die vollständige Abmahnung mit allen Anlagen und Ihren Kontaktdaten. In einer kostenlosen Ersteinschätzung prüfen wir für Sie die Chancen und Risiken der Abwehr der Abmahnung oder eines möglichen Vergleiches. Wir teilen Ihnen auch sofort mit, was unsere Dienste Sie kosten.

Rufen Sie jetzt an! Tel. 040/4116762-5

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