Ralph Schneider (markenglas.de) lässt neue Anwälte abmahnen

In der Vergangenheit berichteten wir bereits über urheberrechtliche Abmahnungen des Ralph Schneider, Inhaber der Seite www.markenglas.de. Nun liegt uns erneut eine Abmahnung von Ralph Schneider wegen Urheberrechtsverletzung vor. Diesmal wird die Domain www.markenglas.de aber nicht genannt. Auch die abmahnenden Rechtsanwälte haben sich geändert. Früher versendete die Kanzlei Krenzel & Partner die Abmahnungen des Ralph Schneider wegen Verletzung des Urheberrechts. Doch nun lässt Ralph Schneider über die Kanzlei Scharfenberg abmahnen. Im Februar 2014 konnten wir eine Abmahnung des Ralph Schneider wegen Verletzung des Urheberrechts durch die Kanzlei Krenzel & Partner wegen Unwirksamkeit erfolgreich abwehren. Ob es sich um einen Anwaltswechsel des Ralph Schneider handelt und ob dieser mit unserem erfolgreichen Tätigwerden zu tun hat, kann mangels weitergehender Informationen einstweilen aber nur spekuliert werden.

Was wird vorgeworfen?

Im uns vorliegenden Fall verwendete unsere Mandantin zwei Fotografien eines Champagner-Kühler und stellte das Angebot bei Ebay ein, um solche Kühler zu verkaufen.

Ralph Schneider macht an den Fotografien die ausschließlichen Rechte geltend und bezeichnet sich als Urheber. Allerdings liefert er hierfür keinerlei Beleg in der Abmahnung von Scharfenberg. Vorgeworfen wird, die Fotos ohne Zustimmung des Urhebers Ralph Schneider veröffentlicht und vervielfältigt zu haben. Zudem sei die Veröffentlichung ohne Urhebervermerk erfolgt, so Scharfenberg in der Abmahnung.

Außerdem lässt die Abmahnung von Scharfenberg durch eine faktisch enorm kurze Frist aufhorchen. Die schon recht kurze, 7tägige Frist wurde von Scharfenberg noch enorm verkürzt, weil das Schreiben erst 3 Tage vor Fristablauf einen Poststempel erhielt, obwohl das Schreiben selbst laut Datum 4 Tage vor der Stempelung erstellt wurde. Entweder hat es also 4 von 7 Tagen der Frist in der Poststelle von Scharfenberg gelegen oder Scharfenberg hat sich den Briefkasten mit der seltensten Leerung ausgesucht, von der wir je gehört haben. Ob diese Fristverkürzung Absicht ist, um die Abgemahnten noch mehr unter Druck zu setzen, kann nur spekuliert werden. Leider müssen wir solches und ähnliches Vorgehen aber immer wieder im „Abmahngeschäft“ beobachten.

Schließlich wird in der Abmahnung von Scharfenberg zunächst nur um Auskunft bezüglich der Nutzungsdauer gebeten. Damit kann die Höhe des Schadensersatzanspruchs des Urhebers ermittelt werden.

Unser Ratschlag:

Eine Abmahnung sollte immer Ernst genommen werden. Sollten Sie die Frist verstreichen lassen, droht Ihnen ein Eilverfahren. Das bedeutet, dass Ihnen per Gericht verboten wird, das urheberrechtlich geschützte Werk, wie etwa ein Foto, zu nutzen. Sie bekommen vor Beschluss höchstwahrscheinlich nicht einmal die Gelegenheit, sich dazu zu äußern und müssen erst einmal die Kosten des Eilverfahrens zahlen. Selbst wenn sich herausstellt, dass Sie keine Urheberrechte verletzt haben, müssen Sie zunächst die gerichtlichen Kosten übernehmen.

Handeln Sie, bevor es zu einem gerichtlichen Verfahren kommt. Lassen Sie sich beraten. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung an.

Rufen Sie jetzt an! Tel. 040 411 67 62 5

IPCL Rieck & Partner Rechtsanwälte – schnell, kompetent, bundesweit!

1 Kommentar

An Diskussionen teilnehmen.

Sophieantworten
14. Januar 2018 um 03:14

Auch ich habe von dieser [edit]Online Firma markenglas.de eine Unterlassungsklage erhalten
Ich bin privater Ebay Verkäufer. Mir wird unterstellt, ich betreibe einen gewerblichen Verkauf. Dem ist nicht so. Ich habe diesen Fall Ebay gemeldet. Ebay soll Spass machen und nicht von Gewerbetreibern kaputt gemacht werden. Ebay ist ein Verkäuferportal für Menschen die ihren Krimskrams verkaufen möchten. Aber die [edit]Händler mit ihren [edit]Rechtsanwältem machen uns auch diesen Spass kaputt

Schreibe einen Kommentar

Rieck & Partner Rechtsanwälte hat 4,92 von 5 Sternen 676 Bewertungen auf ProvenExpert.com