Abmahnung: Unerlaubte Bildnutzung, Marions Kochbuch, Knieper, Albrecht Bischoff Rechtsanwälte

Gegenstand einer uns vorliegenden Abmahnung durch die Rechtsanwälte Albrecht Bischoff ist wiederum die unerlaubte Bildnutzung eines Fotos, dass Herr Folkert Knieper auf seiner Website www.marions-kochbuch.de öffentlich gemacht hat. Im Auftrag von Herrn Knieper fordern die Rechtsanwälte den Abgemahnten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und zur Zahlung einer Vergleichssumme von 460,- Euro auf.

Reagieren, aber angemessen!

Wie man auf eine Abmahnung am Besten reagiert, ist vom Einzelfall abhängig. Es ist jedoch nicht ratsam, die Abmahnung zu ignorieren. Sie müssen damit rechnen, dass die Gegenseite versuchen wird, Ihre Forderung mittels einstweiliger Verfügung durchzusetzen. Auch können wir nicht empfehlen, die den Abmahnungen beigefügte, vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Diese ist im Interesse der Abmahnenden häufig sehr weit gefasst. Bedenken Sie, dass Sie an eine Unterlassungserklärung ggf. Sie bis zu 30 Jahre gebunden sein können. Informieren Sie sich über mögliche Folgen, bevor Sie unterschreiben! Legen Sie die Abmahnung einem spezialisierten Rechtsanwalt vor und lassen Sie den Sachverhalt prüfen. Gegebenenfalls kann ein Anwalt auch eine modifizierte Unterlassungserklärung für Sie formulieren.

Wir stehen Ihnen gerne, auch kurzfristig, zur Verfügung!

Wenn wir für Sie tätig werden sollen, benötigen wir die vollständige Abmahnung inkl. alle Anlagen, gerne auch per Fax (040/41167626) oder Email / pdf ( info (at) ipcl-rieck.de ), sowie eine von Ihnen unterzeichnete Vollmacht und Ihre vollständigen Kontaktdaten. Gerne informieren wir Sie vorab über die Kosten unserer Dienstleistung für Sie.

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