Abmahnung: PartyLite GmbH, Rechtsanwälte Büsing, Müffelmann & Theye

Im Auftrag der PartyLite GmbH verschicken die Rechtsanwälte Büsing, Müffelmann & Theye Abmahnungen. Gegenstand der neuesten uns vorliegenden Abmahnung ist die unberechtigte Verwendung einer Fotografie, die das PartyLite-Produkt Duftwachsglas in Windlichtform Schwarz-Rot-Gold zeigt. Der Empfänger der Abmahnung habe mit der Veröffentlichung des urheberrechtlich geschützten Werkes im Rahmen eines Internet-Verkaufs gegen die Rechte der PartyLite GmbH aus § 15 Abs. 1 Nr.1 bzw. Abs. 2 Nr. 2 UrhG verstoßen. Der Schadensersatz für die unberechtigte Nutzung wird im Rahmen eines Vergleichsangebots mit 80,- € pro Fotografie beziffert, die Anwaltskosten mit 100,- €. Daneben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.

Erste Hilfe bei Abmahnungen

  • Ignorieren Sie die Abmahnung nicht!
  • Notieren Sie sich, wann und wie die Abmahnung bei Ihnen eingegangen ist sowie die Ihnen gesetzten Fristen.
  • Überprüfen Sie, wer Sie abmahnt. Im Urheber- und Markenrecht ist nur der Rechteinhaber berechtigt, Abmahnungen auszusprechen bzw. aussprechen zu lassen.
  • Überprüfen Sie den Inhalt der Abmahnung. Was wird Ihnen vorgeworfen? Ist der beschriebene Sachverhalt zutreffend? Wie wurde der Sachverhalt in der Abmahnung rechtlich beurteilt? Was wird von Ihnen verlangt?
  • Holen Sie sich fachkundigen Rat, z. B. bei einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz oder Urheber & Medienrecht.

Lassen Sie sich beraten!

Selbst wenn der in der Abmahnung beschriebene Sachverhalt zutrifft, ist es nicht ratsam, die einer Abmahnung meist schon beigefügte, vorformulierte Unterlassungserklärung einfach zu unterzeichnen. Zunächst muss das Ihnen vorgeworfene Verhalten tatsächlich rechtswidrig sein. Dies ist eine Rechtsfrage, die Ihnen am besten ein Anwalt beantworten kann. Denken Sie auch daran, dass die Gegenseite nicht verpflichtet ist, eine Unterlassungserklärung für Sie zu formulieren, sondern dies aus naheliegenden Gründen tut: Diese Erklärungen sind im Interesse der Gegenseite meist sehr weit formuliert. Ein spezialisierter Anwalt kann ggf. eine für Ihren Fall angemessene Unterlassungserklärung formulieren.

Wir sind bundesweit für Sie da!

Wenn wir für Sie tätig werden sollen, benötigen wir die vollständige Abmahnung inkl. alle Anlagen, gerne auch per Fax (040/41167626) oder Email / pdf ( info (at) ipcl-rieck.de ), sowie eine von Ihnen unterzeichnete Vollmacht und Ihre vollständigen Kontaktdaten. Gerne informieren wir Sie vorab über die Kosten unserer Dienstleistung für Sie.

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