Abmahnung Micro-SIM-Adapter durch Fiedler, Ostermann & Schneider für Cairon Group GmbH

Im Namen der Cairon Group GmbH aus Paderborn lässt die ebenfalls in Paderborn ansässige Patentanwaltskanzlei Fiedler, Ostermann & Schneider den Verkauf von Adaptern für Mikro-SIM-Karten bei eBay und anderen Internet-Verkaufsplattformen abmahnen.

Unter Verweis auf ein getragenes Gemeinschafts-Geschmacksmuster und ein eingetragenes deutsches Gebrauchsmuster sowie eine europäische Patentanmeldung der Cairon Group GmbH für einen „Adapter für eine Mini-UICC-Karte“ bzw. Micro-SIM wird dem Empfänger einer uns vorliegenden Abmahnung vorgeworfen, er habe durch sein Angebot die Rechte der Cairon Group GmbH verletzt. So behaupten Fiedler, Ostermann & Schneider u. a., der Empfänger der Abmahnung habe „für unsere Mandantin geschützte Adapter gewerbsmäßig“ angeboten. Die Übereinstimmungen des angebotenen Adapters zu dem geschützten Geschmacks-und Gebrauchsmuster seien „augenscheinlich“. Im Weiteren fordern Fiedler, Ostermann & Schneider für Ihre Mandantin die Unterzeichnung der beigefügten

  • strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie
  • Schadenersatz,
  • Auskunft und
  • Rechnungslegung.

Die Rechtsanwaltskosten sollen nach einem Gegenstandswert von 100.000 € zzgl. Auslagenpauschale und gesetzliche Mehrwertsteuer erstattet werden, somit insgesamt 1374 €.

Übereinstimmend? Ähnlich?

Erstaunlich an der Abmahnung ist zunächst, dass die angeblichen Übereinstimmungen rein technisch bedingt sein dürften und damit nicht ins Gewicht fallen. Vielmehr sind zahlreiche Unterschiede schon in der äußeren Beschaffenheit der Adapter zu verzeichnen. Damit ist eine Verletzung des Gemeinschafts-Geschmacksmusters bereits sehr fragwürdig. Darüber hinaus halten wir auch die angemeldeten technischen Schutzrechte in Form des Gebrauchsmusters und des europäischen Patents für gefährdet, da nach unseren Recherchen vergleichbarer Adapter schon deutlich vor der Schutzrechtsanmeldung durch die Kairo Group GmbH im Handel waren und damit bereits damals Stand der Technik gewesen sein dürften.

Was tun? Keine Panik!

Sollten auch Sie Empfänger einer solchen oder ähnlichen Abmahnung sein, so können wir Ihnen keinesfalls dazu raten, die dem Schreiben beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. So finden sich auch hierin Formulierungen, die der Cairon Group GmbH gefallen mögen, aber nicht in Ihrem Interesse sind und die Sie nicht akzeptieren müssen. Bedenken Sie, dass eine Unterlassungserklärung schlmmstenfalls lebenlang gilt! Wir helfen Ihnen gerne bei der Formulierung einer passgenau modifizierten Erklärung. Darüber hinaus prüfen wir mit Ihnen, ob Sie sich überhaupt unterwerfen müssen und ob Auskunft, Rechnungslegung und Schadensersatz erforderlich sind oder ob ein tragbarer Vergleich gefunden werden kann.

Nicht ignorieren, handeln!

Wenn wir für Sie tätig werden sollen, so bitten wir um die Übersendung der vollständige Abmahnung mit allen Anlagen sowie ihre Kontaktdaten per Fax (040/41167626) oder email (info (at) ipcl-rieck (Punkt) de). Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden und Ihnen mitteilen, ob wir Sie vertreten können und was an Kosten für unsere Beauftragung auf Sie zukommt.

Bitte ignorieren Sie die Abmahnung nicht.

Sie liefern damit den Abmahnung die Möglichkeit, im Wege der einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage bei Gericht gegen Sie vorzugehen, was erhebliche weitere Kosten auslösen kann. Rufen Sie uns gerne an, wir erläutern ihnen, wie wir ihnen helfen können! Schnell – preiswert – bundesweit – Tel. 040/41167625

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