Abmahnung Fußballtickets: SV Werder Bremen GmbH & Co KG durch Becker & Haumann

Nach Borussia Dortmund lässt nun auch Werder Bremen wegen Ticket-Weiterverkäufen z. B. bei Ebay abmahnen. Dies geschieht – ebenfalls wie bei Borussia Dortmund – durch die Dortmunder Rechtsanwälte der Becker & Haumann Partnerschaftsgesellschaft. Die SV Werder Bremen GmbH & Co KG ist alleinige Veranstalterin für Spiele des SV Werder Bremen im Weserstadion. Unser Mandant hatte tatsächlich Tickets bei eBay angeboten.

Becker & Haumann geben an, dass ihre Mandantin SV Werder Bremen GmbH & Co KG ein nachhaltiges Interesse daran habe, den „Schwarzhandel“ mit Bundesligakarten zu unterbinden. Warum ein privater Weiterverkauf von Fußballtickets „Schwarzhandel“ sein soll, wird von Becker & Haumann nicht ausgeführt. Ebenfalls wird nicht nachvollziehbar erläutert, warum ausgerechnet eine Fußball-Eintrittskarte kein frei handelbares Handelsgut wie alle anderen Handelsgüter sein soll.

Die bekannten Vorwürfe

Unserem Mandanten werden die aus vielen anderen Abmahnungen bekannten Punkte vorgeworfen:

•    Allgemeine Ticket-GeschäftsBedingungen (ATGB) nicht abgebildet

•    Auktion fehlt „Sofort-Kaufen“-Option

•    Angebotspreis/Endpreis mind. 15% über Originalticketpreis

•    Unautorisierte Abbildung Vereinslogo

Es findet sich auch wieder ein Hinweis auf angebliche weitere Verstöße, die „nicht zum Gegenstand der Abmahnung gemacht werden“. Man droht unserem Mandanten quasi weitere Rechtsverfolgungen an, falls er sich nicht wie gewünscht unterwirft. Wie schon bei der Vertretung von Borussia Dortmund weisen die Anwälte ausführlich auf die Verstöße gegen die ATGB hin. Die Ansprüche, die sich daraus ergeben sollen, sind auch dieselben:

  • Unterlassungsanspruch
  • Schadensersatzanspruch
  • Auskunftsanspruch
  • Kostenerstattungsanspruch

Sogar die für die Abmahnung angeblich entstandenen Rechtsanwaltskosten von 1.511,90 EUR sind identisch. Ebenfalls wird zur Beilegung des Rechtsstreits auch hier wieder die Zahlung eines kleineren, pauschalen  „Vergleichsbetrags“ vorgeschlagen.

Was soll/kann man tun?

Man sollte den Unterlassungserklärungsentwurf tunlichst nicht unterschreiben. Dieser ist zu Ungunsten des Abgemahnten formuliert. Wie bei Borussia Dortmund gilt für die ATGB des SV Werder Bremens: Uns ist nicht bekannt, dass deren Wirksamkeit bislang gerichtlich überprüft wurde. Außerdem gibt es ein grundlegendes Urteil des BGH, welches den Ticketwiederverkauf unter bestimmten Voraussetzungen ausdrücklich erlaubt. Auch halten führende Sportrechtler Eintrittskarten für frei handelbare Handelsware wie alle anderen Handelswaren auch. Die Reglementierung des Verkaufs bzw. Weiterverkaufs ist allenfalls unter ganz besonders engen Voraussetzungen möglich. Doch all das ist leider kein Grund, die Abmahnung von SV Werder Bremen GmbH & Co KG bzw. Becker & Haumann auf die leichte Schulter zu nehmen. Wer Abmahnungen nicht beachtet, kann schnell unfreiwilliger Beklagter eines teuren Gerichtsverfahrens werden.

Wir helfen Fans!

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, so stehen wir bereit, Sie zu beraten und zu vertreten. Das umfasst auch den Entwurf einer individuellen Unterlassungserklärung, falls diese doch nötig ist. Auch setzen wir uns für Sie mit den Abmahnern auseinander. Natürlich informieren wir Sie vorab über unsere Kosten. Wir haben schon viele solche Abmahnungen zur Zufriedenheit unserer Mandanten bearbeitet. Hier finden Sie Bewertungen unserer Mandanten. Auch wir sind Fans, aktive Sportler, Vereinsmitglieder und halten engen Kontakt zur Szene, Fanclubs, Podcastern u. ä. Zum Tätigwerden benötigen wir die gesamte Abmahnung mit allen Seiten! Schicken Sie sie uns per Fax 040/41167626 oder per E-Mail info(at)ipcl-rieck.de. Denken Sie bitte auch an Ihre Kontaktdaten, damit wir Sie schnell erreichen können. Keine Sorge, wir kommen aus Hamburg, aber wir vertreten bundesweit!

Rufen Sie uns gleich an: Tel. 040/411 67 62 5

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